Eine am 30. Januar 2014 im Journal officiel de la République française veröffentlichte Verordnung sieht vor, dass die Kastration und das Kürzen von Schwänzen von über 7 Tage alten Ferkeln nur noch durch Tierärzte erfolgen soll.
Die Verordnung beruht auf der Entscheidung Nr. 347639 des Staatsrates vom 11. Dezember 2013, die Bestimmungen der Verordnung vom 5. Oktober 2011 zu ersetzen. Nach der nun ersetzten Verordnung war es Landwirten und Hilfsarbeitern noch erlaubt, Ferkel ohne Altersbeschränkung zu kastrieren und deren Schwänze zu kürzen.
JORF/ France.
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